Infos zur Einschulung

Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an der Bartholomäusschule anmelden möchten.

Dazu laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und bringen es ausgefüllt zum Anmeldetermin mit.

Außerdem benötigen wir zur Anmeldung neben dem Anmeldeformular weitere Unterlagen:

-       Stammbuch mit Abstammungsurkunde

-       Abschnitt des Briefes der Stadt Marl

-       Impfpass

-       Unterschriebene Belehrung über das Infektionsschutzgesetz

-       Einwilligung/Ablehnung für unsere Homepage

Auf Grund der hohen Anzahl der einzuschulenden Kinder in Marl weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass folgende Regelungen gelten:

Nach § 46 Abs. 3 S. 1 SchulG bzw. § 1 Abs. 2 S. 1 AO-GS hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde (Stadt) im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat. Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 2 SchulG innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, sowie nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung. Kinder, die nicht in der Gemeinde wohnen, dürfen nicht vorrangig aufgenommen werden.

!!Alle Kinder, die nicht in Marl wohnen,

werden zuerst abgelehnt!!

Die Ablehnung wird voraussichtlich lange nach den Anmeldezeiträumen der der anderen Städte erfolgen (April 2021), so dass dann meist nur noch ein Anspruch auf die nächstgelegene Schule im eigenen Stadtgebiet besteht. Wägen Sie daher genau ab, wo sie Ihr Kind anmelden wollen.

!!Download der Anmeldeunterlagen hier!!